Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) 2015

Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Vorschriften

Seit 1. Juli 2015 gilt das neue Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg. Demnach muss der Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmegewinnung in älteren Gebäuden mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs betragen. Das Gesetz gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die vor 2009 errichtet wurden (für Neubauten gilt ausschließlich das EEWärmeG des Bundes). Als Experten für Sanitär- und Heizungsbau sowie regenerative Energien wie Solartechnik beraten wir sie umfassend und zuverlässig rund um das Thema Heizungssanierung und Wärmegewinnung mit Erneuerbaren Energien. Denn der Gesetzgeber bietet Sanierern zahlreiche Möglichkeiten, die Gesetzesvorschriften des EWärmeG 2015 zu erfüllen.

Wir erstellen Ihnen einen Sanierungsfahrplan!

Der Gesetzgeber bietet Sanierern zahlreiche Möglichkeiten, die Gesetzesvorschriften des EWärmeG 2015 zu erfüllen:

  • Umstieg auf Bio-Öl oder Bio-Gas
  • Solarkollektoren (mind. 0,07 m² je 1 m² Wohnfläche bei Einfamilienhäusern; 0,06 m² je 1 m² Wohnfläche bei Mehrfamilienhäusern)
  • Röhren-Solarkollektoren
  • Photovoltaik (20 Watt pro m²)
  • Solarthermie
  • Pelletkessel
  • Hackschnitzel- oder Scheitholzheizung
  • Kraft-Wärme-Kopplung
  • Dämmung (Dach, Fassade, Keller- oder oberster Geschossdecke)

Die Sanierungsmaßnahmen können auch kombiniert werden, um die 15-Prozent-Anforderung zu erreichten. Ein gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan kann vom Energieexperten erstellt werden und zeigt die für Sie kosten-nutzen-technisch sinnvollen Optionen auf. Außerdem wird er mit 5 Prozent am Pflichtanteil angerechnet. Für die Sanierung kann bei KfW, BAFA und L-Bank finanzielle Unterstützung beantragt werden.

Als Eigentümer können Sie frei entscheiden, welche Form regenerativer Energien Sie nutzen möchten. Dabei sind verschiedene Kombinationen regenerativer und anderer Energien möglich. Wir beraten Sie umfassend, errechnen Ihren genauen Wärmebedarf und finden für Sie eine passende und kosteneffiziente Lösung. Eine kluge Planung und der professionelle Einbau sorgen dafür, dass Sie das Einsparpotenzial der neuen Heizung optimal nutzen können – und im Winter garantiert nicht frieren.

Der Staat fördert den Umstieg auf erneuerbare Energien zur Wärmegewinnung im Bestand. Die Höhe der Fördermittel hängt besonders von der Art der Heizungsmodernisierung ab. Dabei gilt, je umweltschonender Ihre neue Heizung ist, desto mehr finanzielle Unterstützung gibt es.

Als Experte für regenerative Energien in Ditzingen, Ludwigsburg, Stuttgart Stammheim und Umgebung informieren wir Sie über aktuelle Förderprogramme und übernehmen sämtliche Formalitäten der Antragstellung.